Rechtsanwalt Dieter Nohl

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Markenrecht

Markenrecht in Indien

Bislang haben die Untersuchungen offenbart, dass sich das neue indische Markengesetz (Trade Marks Act, 1999) in bestimmten Bereichen bewusst von dem englischen Markengesetz (Trade Marks Act, 1994) distanziert hat. Dies ist besonders bemerkenswert, da das englische Recht stets die Vorbildrechtsordnung des indischen Markenrechts darstellte. Auf der anderen Seite wurden liberale, moderne markenrechtliche Bestimmungen aus dem TRIPs- Abkommen bzw. aus dem europäischen Markenrecht übernommen. Das neue indische Markengesetz stellt sich insoweit als ein Konglomerat von restriktiv-traditionellen und modern-liberalen Markenrechtskonzepten dar. Dies führt zu der Frage, in welchem Maße die unter dem alten Gesetz ergangene Rechtsprechung noch anwendbar ist und inwieweit das neue Markengesetz noch mit dem TRIPs-Abkommen vereinbar ist. Auch für in Indien tätige deutsche Unternehmen stellt sich die Frage, unter welchen Voraussetzungen eigene Marken geschützt bzw. lizenziert werden können. Sobald die Promotion offiziell fertig gestellt ist, können an dieser Stelle weitergehende Informationen zur Verfügung gestellt werden. (nach oben)

Quelle:
Aus India-Law.eu