Rechtsanwalt Dieter Nohl

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Gesellschaftsrecht

Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Seit dem 01. November 2008 besteht die Möglichkeit, eine "kleine" GmbH zu gründen, nichts anderes ist die "UG (haftungsbeschränkt), die zunächst nicht das Stammkapital von 25.000 € aufbringen muss, sondern nur mindestens 1,--€ (in Worten: ein Euro).

Unter Verwendung des Musterprotokolls für die notwendigen Angaben der "UG (haftungsbeschränkt) fallen für die Gründung folgende Kosten an:

Musterprotokoll 120,-- €
Registereintragung 100,-- €
Notarkosten 20,-- €