Rechtsanwalt Dieter Nohl
Seit dem 01. November 2008 besteht die Möglichkeit, eine "kleine" GmbH zu gründen, nichts anderes ist die "UG (haftungsbeschränkt), die zunächst nicht das Stammkapital von 25.000 € aufbringen muss, sondern nur mindestens 1,--€ (in Worten: ein Euro).
Unter Verwendung des Musterprotokolls für die notwendigen Angaben der "UG (haftungsbeschränkt) fallen für die Gründung folgende Kosten an:
Musterprotokoll 120,-- €
Registereintragung 100,-- €
Notarkosten 20,-- €